Ganztagsbetreuung erfordert einheitliche Qualitätsstandards

Pressemitteilung - geschrieben am 23.01.2023 - 21:54

Stuttgart 24.01.2023   Ab dem Schuljahr 2026/2027 besteht an Grundschulen ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Daraus ergibt sich für Baden-Württemberg bis zum vollständigen Ganztagsausbau im Schuljahr 2029/30 ein Platzbedarf für ungefähr 75.000 Kinder. Zum Internationalen Tag der Bildung (24.01.) fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg für eine gute Ganztagsbetreuung einheitliche Qualitätsstandards bei den Bildungs- und Betreuungsangeboten sowie eine verbindliche Kooperation von Jugendhilfe und Schule.

„Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ist eine große Chance für mehr Bildungsgerechtigkeit im Schulsystem. Das stellt besondere Anforderungen an die Qualität. Gerade sozial benachteiligte Kinder brauchen ein vielfältiges hochwertiges pädagogisches Förderangebot. Es muss an den individuellen Bedürfnissen der Kinder ausgerichtet sein und Möglichkeiten zur Entwicklung einer eigenverantwortlichen, selbstbestimmten und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit anbieten. Mit dem Anspruch auf Ganztagsbetreuung wird Schule zu einem bedarfsgerechten und lebenswelt- sowie sozialraumorientierten Bildungsort“, sagt Ulf Hartmann, Vorstand des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Baden-Württemberg. Für eine qualitativ gute Ganztagsbetreuung seien einheitliche Qualitätsstandards bei den Bildungs- und Betreuungsangeboten notwendig. Gute Qualität erfordere auch zusätzliches pädagogisch qualifiziertes Personal, das vom Land finanziert werden muss. Außerdem brauche es im Hinblick auf die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung eine Gesamtstrategie für Baden-Württemberg. An der Entwicklung sollten neben Kultus- und Sozialministerium alle relevanten Akteure wie auch die öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe beteiligt werden, so Hartmann weiter.

Die Kooperation von Schule und außerschulischen Partnern wie der Jugendhilfe bekomme mit dem Ganztagsausbau ein zusätzliches Gewicht. Denn die Betreuung und Förderung von Kindern und Jugendlichen in der Tagesbetreuung sei eine vom Gesetzgeber festgelegte zentrale Aufgabe der Jugendhilfe. „Deshalb muss es auch hier durch eine landesweite Vereinbarung eine verbindliche und umfassende Regelung geben. Dazu gehören auch klare finanzielle Rahmenbedingungen“, so Hartmann.

Hintergrundinformationen:

Rechtsanspruch für Ganztagesbetreuung für die Grundschule:

Ab dem Jahr 2026 gibt es einen Rechtsanspruch für Ganztagesbetreuung für die Grundschule – dieser wird gestaffelt eingeführt werden. Start 2026 mit Klasse 1, ab 2029/2030 für alle Grundschulklassen. Voraussetzung für den Rechtsanspruch ist eine Betreuung für Grundschulkinder von 8 Stunden täglich, an 5 Tagen pro Woche. Landesrecht kann eine Schließzeit bis 4 Wochen in den Ferien festlegen. Um die Infrastruktur in der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht auszubauen, stellt der Bund den Bundesländern Investitionsmittel von bis zu 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung. In einem ersten Schritt gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen in Höhe von 750 Millionen Euro, wovon rund 97,6 Millionen Euro auf Baden-Württemberg entfallen.

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