Paritätischer und die LAG Täter*innenarbeit Häusliche Gewalt BW fordern zum Internationalen Tag der Gewaltlosigkeit eine verlässliche und strukturelle Finanzierung von Gewaltprävention.
Stuttgart, 02.10.2026 - Zum Internationalen Tag der Gewaltlosigkeit am 2. Oktober fordern der Paritätische Baden-Württemberg und die LAG Täter*innenarbeit Häusliche Gewalt BW eine verlässliche und strukturelle Finanzierung von Gewaltprävention. Wer Gewalt nachhaltig verhindern und Betroffene schützen will, muss zusätzlich zum Ausbau der Betroffenenhilfe bei jenen intervenieren, die für die Gewalt verantwortlich sind. Gewaltfreiheit braucht eine auskömmliche und dauerhafte Finanzierung einer gefestigten, flächendeckenden Täter*innenarbeitsstruktur.
Gewaltprävention und Opferschutz sind ein gesetzlicher Auftrag. Präventionsangebote gegen unterschiedliche Formen von Gewalt sind derzeit aber auf zeitlich befristete Förderprogramme, Projektmittel, kommunale Zuschüsse oder Eigenmittel der Träger angewiesen. Das erschwert langfristige Personalplanung, den Aufbau verlässlicher Strukturen und eine flächendeckende Versorgung.
Gewaltprävention braucht nachhaltige Strukturen
Gewalt tritt in unterschiedlichen Kontexten und Erscheinungsformen auf. Und ohne nachhaltige Intervention tritt sie meist wiederholt auf. Entsprechend unterschiedlich sind auch die erforderlichen fachlichen Ansätze – von spezialisierter Täter*innenarbeit über Anti-Gewalt-Angebote und Soziale Trainingskurse bis zu präventiven Beratungs- und Interventionsangeboten. So unterschiedlich die Angebote fachlich sind – sie verbindet ein gemeinsames Ziel: Gewalt möglichst frühzeitig zu verhindern, erneute Gewalt und Opfer zu vermeiden und gewalttätige Menschen dabei zu unterstützen, Verantwortung für ihr schädigendes Verhalten zu übernehmen und gewaltfreie Handlungsalternativen zu entwickeln. Menschen mit Gewaltbiografien benötigen spezialisierte und längerfristig angelegte gewaltpräventive Angebote.
Politischer Auftrag und Finanzierung müssen zusammenpassen
Der aktuelle Koalitionsvertrag Baden-Württemberg setzt auf einen umfassenden Präventions- und Schutzansatz und kündigt ausdrücklich den Ausbau der Täter*innenarbeit an. Mit dem Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention BW 2.0 und weiteren Maßnahmen wurden zusätzliche fachpolitische und gesetzliche Grundlagen geschaffen.
Der Paritätische Baden-Württemberg und die LAG Täter*innenarbeit Häusliche Gewalt BW appellieren an die Entscheidungsträger, jetzt den notwendigen nächsten Schritt zu gehen: Aus politischen Aufträgen und gesetzlichen Grundlagen müssen zeitnah dauerhaft finanzierte Strukturen werden.
Es reicht nicht, per Gesetz neue Zugangswege zu Gewaltpräventionsangeboten zu schaffen, wenn die erforderlichen Beratungs- und Interventionskapazitäten mangels Finanzierung nicht verlässlich vorgehalten werden können. Ebenso wenig können freie Träger qualifiziertes Personal aufbauen und verbindliche Kooperationen mit Polizei, Justiz und Kommunen etablieren, wenn deren Finanzierung von Projektlaufzeiten und einzelnen Förderentscheidungen abhängt. Der Internationale Tag der Gewaltlosigkeit ist deshalb für die Verbände Anlass, einen Perspektivwechsel einzufordern: Gewaltprävention muss als fester Bestandteil sozialer und öffentlicher Infrastruktur verstanden und verlässlich und langfristig auskömmlich finanziert werden.
Unsere Forderung: Gewaltprävention strukturell absichern
Der Paritätische Baden-Württemberg und die LAG Täter*innenarbeit Häusliche Gewalt BW fordern:
- Eine bedarfsgerechte, verlässliche und strukturelle Finanzierung von Gewaltprävention in Baden-Württemberg. Dazu gehören spezialisierte Angebote gegen häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt ebenso wie Angebote zur Prävention anderer Formen von Gewalt und zur Rückfallvermeidung.
Die Finanzierung muss es ermöglichen,
- Fachpersonal zu qualifizieren, fortzubilden und langfristig zu beschäftigen
- bedarfsgerechte und regional erreichbare Angebote aufzubauen und vorzuhalten
- verbindliche Zugangs-, Zuweisungs- und Kooperationsstrukturen mit Polizei, Justiz, Jugendhilfe, Straffälligenhilfe und weiteren Beteiligten aufzubauen
- spezialisierte Täter*innenarbeit und andere fachlich erforderliche Gewaltpräventionsangebote nachhaltig abzusichern
- Qualitätssicherung, Koordination, Fortbildung und Evaluation als reguläre Bestandteile der Angebote zu finanzieren
Gewaltfreiheit beginnt mit Verantwortung. Verantwortung tragen Menschen, die Gewalt ausüben. Verantwortung trägt aber auch die Gesellschaft dafür, Strukturen vorzuhalten, die Schutz, Intervention und Veränderung ermöglichen. Gewaltprävention darf deshalb keine Frage befristeter Projekte sein. Sie braucht eine verlässliche, nachhaltige Infrastruktur.