Stuttgart 16.04.2024 Der Bundestag hat das neue Selbstbestimmungsgesetz verabschiedet. Trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen können jetzt ihren Personenstandseintrag frei von Fremdbestimmung und Begutachtung ändern. Die Regelungen für den Schulsport und Strafvollzug sind Ländersache. Der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg fordert vom Land, bei der Umsetzung die speziellen Belange von trans* Menschen zu berücksichtigen. Dabei dürften die Interessen schutzbedürftiger Gruppen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Die Aufklärungsarbeit und Sensibilisierung an Schulen, in Kitas, sozialen Einrichtungen und Diensten, Behörden, Vereinen sowie Familienberatungsstellen müssten ausgebaut werden. Auch das in Baden-Württemberg geplante Gleichbehandlungsgesetz sollte jetzt schnell auf den Weg gebracht werden, so der Verband.
„Die Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes ist ein Wendepunkt für die Rechte von trans*Menschen. Künftig können sie über ihre geschlechtliche Identität selbst entscheiden und sind unabhängig von Fremdgutachten. Das stärkt ihre Persönlichkeitsrechte und schützt vor staatlichen Eingriffen. Bei der länderspezifischen Umsetzung kommt es darauf an, die Interessen und Bedürfnisse der Menschen in den Vordergrund zu stellen und gleichzeitig die Gesellschaft mitzunehmen. Deshalb ist es wichtig, über die neuen Rechte von trans*Menschen aufzuklären und für Offenheit, Akzeptanz und Respekt zu sensibilisieren. Um weiteren Diskriminierungen bei Behörden vorzubeugen, ist es jetzt zwingend, dass das Land das geplante Gleichbehandlungsgesetz zügig in den Landtag einbringt und verabschiedet“, sagt Uta-Micaela Dürig, Vorständin Sozialpolitik des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Baden-Württemberg. „Bei den länderspezifischen Regelungen für den Schulsport oder Strafvollzug ist bei der Entwicklung von passgenauen Lösungen die Einbindung der LSBTIQ*-Community unverzichtbar. Die Selbstbestimmung ist ein Grund- und Menschenrecht und gehört zu den Grundwerten unserer Demokratie“, so Dürig.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg - gegründet 1948 - ist einer der sechs anerkannten Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege. Er ist konfessionell, weltanschaulich und parteipolitisch unabhängig. Er steht für Solidarität, soziale Gerechtigkeit und Teilhabe und wendet sich gegen jegliche Form sozialer Ausgrenzung. In den kommenden Jahren wird sich der Paritätische Baden-Württemberg verstärkt drei Strategiefeldern widmen: - Zusammenhalt in einer vielfältigen, inklusiven und demokratischen Gesellschaft - zukunftsfähige Lebensräume - Soziale Innovationen. Ihm sind in Baden-Württemberg über 900 selbständige Mitgliedsorganisationen mit insgesamt rund 2000 sozialen Diensten und Einrichtungen angeschlossen sowie rund 50.000 freiwillig Engagierte und 80.000 Hauptamtliche. Weitere Infos unter www.paritaet-bw.de