Armut abschaffen: Paritätischer berechnet armutsfesten Hartz IV Regelsatz

Pressemitteilung - geschrieben am 19.09.2020 - 09:01

Stuttgart/Berlin 19.09.2020    Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat einen armutsfesten Regelsatz errechnet: Bei einer Anhebung der Hartz-IV-Regelsätze  von derzeit 432 Euro auf 644 Euro (für alleinlebende Erwachsene) wäre nicht nur den Betroffenen in ihrer Not wirksam geholfen, sondern auch aus wissenschaftlicher Sicht Einkommensarmut in Deutschland faktisch abgeschafft.

Der PARITÄTISCHE Baden-Württemberg fordert vom Land, sich für eine menschenwürdige und armutsfeste Grundsicherung einzusetzen und die schnelle Einführung einer Kindergrundsicherung voranzutreiben.

„Menschen, die Hartz IV beziehen, sind einem extrem hohen Armutsrisiko ausgesetzt. Sie haben keine finanziellen Rücklagen und sind auf eine auskömmliche Grundsicherung angewiesen“, betont Ursel Wolfgramm, Vorstandsvorsitzende des PARITÄTISCHEN Baden-Württemberg. „Wir müssen den betroffenen Menschen wirkliche Hilfen und Perspektiven anbieten, anstatt sie weiter an den gesellschaftlichen Rand zu drängen. Wir brauchen endlich eine Politik, die Armut überwindet und sozialen Aufstieg ermöglicht. Eine menschenwürdige Grundsicherung muss das Existenzminimum sichern und armutsfest sein“, fordert Wolfgramm. Notwendig seien Unterstützungssysteme in Form von individuellen Hilfen, die jedem Einzelnen mehr Teilhabe und echte Zukunftschancen bieten. Die grundlegende Idee des Förderns und Forderns von Hartz-IV müsse darauf ausgerichtet sein, den Betroffenen wirksame Hilfen und Perspektiven auf einen auskömmlichen Arbeitsplatz zu geben. „Menschen, die eine existenzsichernde Arbeit haben, sind gesünder, leben länger und geraten viel seltener in existenzielle Nöte“, sagt die Vorstandsvorsitzende.

Darüber hinaus fordert der Verband die Einführung einer Kindergrundsicherung, die an ein realistisch berechnetes kindliches Existenzminimum gekoppelt ist und Bildung und Teilhabe ermöglicht. In der neuen Leistung könnten Kindergeld, Kinderzuschlag, Bildungs- und Teilhabepaket sowie Kinderfreibetrag zusammenfließen und würden nebenbei erheblich zum Bürokratieabbau beitragen, so Wolfgramm.

Die Pressemitteilung des Paritätischen Gesamtverbandes finden Sie unter https://www.der-paritaetische.de/presse/armut-abschaffen-paritaetischer-berechnet-armutsfesten-hartz-iv-regelsatz/

Die Expertise „Regelbedarfe 2021. Alternative Berechnungen zur Ermittlung der Regelbedarfe in der Grundsicherung“ kann hier heruntergeladen werden: https://www.der-paritaetische.de/publikationen/regelbedarfe-2021-alternative-berechnungen-zur-ermittlung-der-regelbedarfe-in-der-grundsicherung/

 

 

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