Corona-Soforthilfeprogramm des Landes muss für gesamte Sozialwirtschaft gelten - PARITÄTISCHER Baden-Württemberg warnt vor Wegfall notwendiger Hilfs- und Betreuungsangebote

Pressemitteilung - geschrieben am 26.03.2020 - 13:06

Stuttgart 26.03.2020   Der PARITÄTISCHE Baden-Württemberg begrüßt das Corona-Soforthilfeprogramm der Landesregierung auch zur Unterstützung der Sozialwirtschaft. Zu kurz kämen allerdings ambulante Einrichtungen und Dienste in der Jugendhilfe, Familienhilfe und Suchthilfe, aber auch Kitas und Schulen in freigemeinnütziger Trägerschaft, mahnt der Verband. Viele Beratungs- und Betreuungsangebote seien zum Schutz der Klientel geschlossen oder auf ein Minimum heruntergefahren. Zum Erhalt dieser Einrichtungen und der sozialen Infrastruktur im Land müsse die Weiterfinanzierung auch ohne Regelbetrieb sichergestellt werden.

„Gerade in diesen Zeiten der Corona-Krise kommt es darauf an, die schwächsten und auf Hilfe angewiesenen Menschen in unserer Gesellschaft weiterhin zu unterstützen“, erklärt Ursel Wolfgramm, Vorstandsvorsitzende des PARITÄTISCHEN Baden-Württemberg. „In der Suchthilfe muss die Substitution und die Vermittlung in Rehabilitation und Entgiftung aufrechterhalten bleiben. Dazu müssen Einrichtungen eine Notfallversorgung sicherstellen“, so Wolfgramm. Das gehe nur, wenn der Kostenträger vereinbarte Leistungen in vollem Umfang weiterfinanziere, auch wenn Angebote nur eingeschränkt oder vorübergehend nicht erbracht werden könnten. Das gelte auch für das gesamte Angebote an ambulanten Hilfen für Familien und Jugendliche.

Aufgrund der angeordneten Betriebsschließungen sind auch Kitas und Schulen in freigemeinnütziger Trägerschaft in ihrer Existenz bedroht. „Hier müssen die öffentlichen Zuschüsse auch ohne Regelbetrieb weiter fließen und die Eltern-Beiträge übernommen werden“, fordert die Vorstandsvorsitzende. „Die ausfallenden Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen, Großkindertagespflege und Schulen stellen die Organisationen vor existentielle Probleme und gefährden den Erhalt von Betreuungsplätzen und des Fachpersonals. Wir dürfen nicht zulassen, dass ein vorläufiger Finanzierungsstopp die bestehenden Versorgungsstrukturen in der Kinderbetreuung und dem Schulbetrieb in Baden-Württemberg gefährden.“ Politik, Kommunen und Sozialunternehmen müssten jetzt an einem Strang ziehen. Nur so könnten die Versorgungsstrukturen im Land weiter aufrechterhalten und sichergestellt werden.

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