Corona: Teilhabe für Menschen mit Behinderung in Gefahr

Pressemitteilung - geschrieben am 02.12.2020 - 15:41

Stuttgart 02.12.2020   Menschen mit Behinderung trifft die Corona-Pandemie besonders hart. Häufig gehören sie zur Risikogruppe und brauchen besonderen Schutz. Das darf nicht zu sozialer Ausgrenzung und Rückschritten bei der Inklusion führen, mahnen der PARITÄTISCHE Baden-Württemberg, Betroffene, ihre Vertreter*innen und Behindertenverbände zum Internationalen Tag für Menschen mit Behinderung (03.12.). Die Verbände fordern, bei den Corona-Verordnungen der Länder, die besonderen Bedarfe von Menschen mit Behinderung zu berücksichtigen. Die Finanzierung der vielfältigen Angebote der Eingliederungshilfe bei Wohnen, Tagesstruktur, Arbeit, Beratung und Freizeit, der Ausgleich der Zusatzausgaben für erforderliche Schutz- und Hygienemaßnahmen und wegbrechende Aufträge in den Behindertenwerkstätten müsse endlich geregelt und Inklusionsbetriebe im Hotel und Gaststättengewerbe ebenfalls unter die Corona-Soforthilfen fallen. Auch müssten am geplanten Bürgerforum Corona der Landesregierung Menschen mit Behinderung beteiligt werden. Laut Statistischem Landesamt (31.12.2019) leben in Baden-Württemberg 955.455 Menschen mit Behinderung, davon 43.634 in Stuttgart.

"Menschen mit Behinderung erleben durch die Corona-Pandemie tiefe Einschnitte in ihrem sozialen Umfeld und Lebensalltag. Viele gehören zur Risikogruppe und brauchen besondere Sicherheit und ausreichend Schutz“, sagt Ursel Wolfgramm, Vorstandsvorsitzende des PARITÄTISCHEN Baden-Württemberg. Das dürfe aber nicht zu sozialer Ausgrenzung und Isolation führen. „Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung, auch in Zeiten von Corona“, so Wolfgramm weiter. Hilfsangebote zur Unterstützung im Alltag, Begleitung in der Freizeit oder auch zu Besuchen beim Arzt oder Physiotherapeuten müssen mit dem erforderlichen Gesundheitsschutz weiterhin möglich sein. Dazu gehören auch Angebote zur Entlastung und Unterstützung von Angehörigen gerade im erschwerten Pandemie-Alltag“, so Wolfgramm. Corona darf nicht zu Rückschritten bei der Inklusion führen. Wir brauchen Corona-Schutzkonzepte, die an den Bedarfen von Menschen mit Behinderung und nicht pauschal an Risikogruppen ausgerichtet sind“, so die Vorstandsvorsitzende.

Die Pandemie darf nicht dazu führen, dass für Menschen mit Behinderung strengere Corona-Regeln gelten und sie damit zu benachteiligen. Sie brauchen so viel Schutz wie nötig, aber vor allem so viel Selbstbestimmung wie möglich. Die Politik muss ihre Bedarfe im Blick behalten und bei Entscheidungen berücksichtigen“, betont Simone Fischer, Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung der Stadt Stuttgart und stellvertretende Vorsitzende im Aufsichtsrat des PARITÄTISCHEN. Die Inklusion bedeutet auch, dass Menschen mit Behinderung von Beginn an gleichberechtigt mitgedacht werden. Sie dürfe jetzt nicht zum Stillstand kommen oder einen Rückschritt erleiden.

„Die Corona-Pandemie hat in vielerlei Hinsicht Schwächen im gesellschaftlichen Zusammenleben sichtbar gemacht. So auch bei der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen, die teilweise sehr erhebliche Einschränken bei der selbstbestimmten Lebensführung hinnehmen mussten. Echte Personenzentrierung und individuelle Teilhabe-Unterstützung, wie sie durch das Bundesteilhabegesetz kommen sollen, hätten hier vermutlich manches abgemildert. Darum wird es Zeit für eine baldige Umsetzung auf Landesebene", sagt Holger Wilms, Regionalsprecher und Geschäftsführer von Anthropoi Baden-Württemberg.

„Menschen mit Beeinträchtigungen müssen auch in Krisenzeiten in Entscheidungen mit einbezogen werden!“, kritisiert Markus Geisser,  im Vorstand Werkstatt·räte Baden-Württemberg e.V.. 

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