Neues Rechtsgutachten: Hartz IV Regelsatz verfassungswidrig

Pressemitteilung - geschrieben am 08.10.2021 - 11:21

Berlin/Stuttgart 08.10.2021 Nach einem aktuellen Gutachten der Rechtswissenschaftlerin Professorin Anne Lenze ist die zum 1.1.2022 geplante sehr geringe Erhöhung der Regelsätze verfassungswidrig. Angesichts der Entwicklung der Lebenshaltungskosten verpflichte das Grundgesetz den Gesetzgeber, die absehbare Kaufkraftminderung für Grundsicherungsbeziehende abzuwenden. Mit einem Appell fordert ein breites Bündnis die noch amtierende Bundesregierung auf, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, um mindestens einen Inflationsausgleich für die Betroffenen sicherzustellen.

Dazu äußert sich Ursel Wolfgramm, Vorstandsvorsitzende des PARITÄTISCHEN Baden-Württemberg wie folgt:

„Steigende Lebensunterhaltungskosten und der Mangel an bezahlbarem Wohnraum verschärfen die finanzielle Situation von Hartz IV Beziehenden. Sie haben keine finanziellen Rücklagen und sind auf eine auskömmliche, menschenwürdige Grundsicherung angewiesen, die das Existenzminimum garantiert“, erklärt Ursel Wolfgramm, Vorstandsvorsitzende des PARITÄTISCHEN Baden-Württemberg. Das bedeute die Regelsätze mit der relativen Armutsgrenze von 60 Prozent des mittleren Einkommens abzugleichen. Bei Unterschreiten seien die Regelsätze entsprechend anzuheben. Die grundlegende Idee des Förderns und Forderns von Hartz-IV müsse darauf ausgerichtet sein, den Betroffenen wirksame Hilfen und Perspektiven auf einen auskömmlichen Arbeitsplatz zu geben. „Menschen, die eine existenzsichernde Arbeit haben, sind gesünder, leben länger und geraten viel seltener in existenzielle Nöte“, sagt die Vorstandsvorsitzende.

Gemäß der Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit für Baden-Württemberg waren 233.832 Menschen im September 2021 arbeitslos gemeldet. Davon entfielen 110.341 auf die Arbeitslosenversicherung (Arbeitsagenturen) und 123.491 auf die Grundsicherung (Jobcenter). Die Zahl der langzeitarbeitslosen Menschen lag bei rund 82.500. Das entspricht 35,3 Prozent von allen arbeitslosen Menschen in Baden-Württemberg und damit einem Höchstwert binnen 10 Jahren.

Zur Pressemitteilung des Paritätischen Gesamtverbandes https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/neues-rechtsgutachten-hartz-iv-regelsatz-verfassungswidrig/

Zum Bündnisappell „Versteckte Kürzungen bei den Ärmsten stoppen – rote Linie bei Hartz IV und Co.!“ https://www.der-paritaetische.de/presse-und-kampagnen/armutabschaffen/

 

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