Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Frauen brauchen besseren Schutz PARITÄTISCHER Baden-Württemberg fordert Maßnahmenpaket vom Land

Pressemitteilung - geschrieben am 06.03.2020 - 10:20

Stuttgart 06.03.2020   Verbale sexualisierte Sprüche, übergriffige Berührungen, Aufforderungen zum Geschlechtsverkehr: Sexuelle Belästigungen von Frauen am Arbeitsplatz sind keine Seltenheit. Laut  einer repräsentativen Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes  war in den letzten drei Jahren jede achte Frau davon betroffen. Das sind bei 2,72 Millionen erwerbstätigen Frauen in Baden-Württemberg rund 340.000 Arbeitnehmerinnen. Die Belästiger sind hauptsächlich Kunden, Klienten und Patienten, aber auch Kollegen auf derselben Hierarchieebene oder von Vorgesetzten. Besonders stark trifft es junge Frauen in einem starken Abhängigkeitsverhältnis wie Auszubildende, Praktikantinnen oder Berufsanfängerinnen. Der PARITÄTISCHE Baden-Württemberg fordert vom Land ein umfassendes Maßnahmenpaket zum Schutz von Frauen bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Die gesetzlich verankerten Beschwerdestellen in Betrieben und Unternehmen bei Diskriminierung müssten in ihrer Handlungskompetenz gestärkt und mit externen Beratungsangeboten bei sexualisierter Gewalt vernetzt werden.

„Sexuelle Belästigungen sind für die betroffenen Frauen beschämend und schaffen oft ein angstvolles Betriebsklima“, erklärt Ursel Wolfgramm, Vorstandsvorsitzende des PARITÄTISCHEN Baden-Württemberg. „Wir brauchen eine Unternehmenskultur, die konsequent gegen sexuelle Belästigung angeht, präventive Maßnahmen ergreift und im konkreten Fall wirkungsvoll interveniert“, so Wolfgramm weiter. Innerbetriebliche Beschwerdestellen müssten stärker mit externen Frauenberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt zusammenarbeiten und Führungskräfte in Bezug auf ihre Fürsorgepflicht besser geschult werden, ergänzt die Vorstandsvorsitzende.

Damit sei es aber nicht getan: Das Land müsse zum besseren Schutz von Frauen Wirtschaft, Gewerkschaften, Interessenvertretungen und Hilfen für Frauen an einem „Runden Tisch“ zusammenführen, um gemeinsam gegen sexuelle Diskriminierung am Arbeitsplatz zu sensibilisieren und vorzugehen.

Hintergrundinformation:

Seit 2006 ist in Deutschland das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)  in Kraft. Es nimmt alle Betriebe und Unternehmen in die Pflicht, interne Beschwerdestellen in Bezug auf sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz einzurichten. Eine aktuelle Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zeigt nun, dass diese Beschwerdestellen ihren Auftrag nicht angemessen erfüllen: sie sind der Belegschaft wenig bekannt und werden nur selten genutzt.

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