Sozialer Zusammenhalt wächst mit sozialer Gerechtigkeit PARITÄTISCHER fordert Politik gegen Armut und soziale Ausgrenzung

Pressemitteilung - geschrieben am 20.02.2020 - 09:38

Stuttgart, 20.02.2020             Anlässlich des UN-Welttags der sozialen Gerechtigkeit (20.02.) fordert der PARITÄTISCHE Baden-Württemberg gleichwertige und sozial gerechte Lebensverhältnisse für alle Menschen in unserer Gesellschaft. Mindestlohn und Hartz IV Regelsatz müssten armutsfest, eine eigenständige Kindergrundsicherung eingeführt und die Rente oberhalb der Armutsgrenze liegen. Sozialer Zusammenhalt wachse mit sozialer Gerechtigkeit, betont der Verband und beruft sich dabei auf die aktuelle Studie der Bertelsmanns-Stiftung zum gesellschaftlichen Zusammenhalt in Baden-Württemberg (1/2020). Derzufolge stufen Menschen mit geringem Einkommen oder Alleinerziehende das soziale Miteinander als gering ein.

„Wenn wir es nicht schaffen, Menschen, die in Armut oder am Rande unserer Gesellschaft stehen, bessere Zukunftschancen zu geben, ist unser sozialer Zusammenhalt gefährdet. Ohne soziale Gerechtigkeit gibt es keine nachhaltig stabile Gesellschaft“, sagt Ursel Wolfgramm, Vorstandsvorsitzende des PARITÄTISCHEN Baden-Württemberg. „Wir brauchen eine Politik, die Armut überwindet und sozialen Aufstieg ermöglicht. Armut darf sich nicht weiter verfestigen und nur noch verwaltet werden“, so Wolfgramm weiter. Notwendig seien Unterstützungssysteme in Form von individuellen Hilfen, die jedem Einzelnen mehr Teilhabe und echte soziale Aufstiegschancen biete. Bestrafungen durch Sanktionen bei Hartz IV-Empfängern sollten in einem modernen Sozialstaat, der für soziale Gerechtigkeit steht, kein Thema mehr sein, so die Vorstandsvorsitzende.

Der Armutsbericht des PARITÄTISCHEN zeigt seit Jahren, dass bei der Armutsbekämpfung noch viel zu wenig getan und dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, wie es das Bundesverfassungsgericht vor zehn Jahren formuliert hat, nicht entsprochen wird. Der Verband fordert armutsfeste Löhne, Sozialleistungen und Renten: einen Hartz IV-Regelsatz von mindestens 582 Euro für Erwachsene; eine eigenständige Kindergrundsicherung und einen Mindestlohn in Höhe von 13 Euro.

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