Soziale Daseinsvorsorge neu denken: Integration statt Fragmentierung in Baden-Württemberg
Die soziale Daseinsvorsorge in Baden-Württemberg steht vor einem strukturellen Wendepunkt. Demografischer Wandel, Fachkräftemangel, steigende Wohnkosten und wachsende Teilhabebedarfe treffen auf ein System, das historisch in Zuständigkeiten, Förderlogiken und Rechtskreise fragmentiert ist. Zukunftsfähige Antworten entstehen deshalb weniger durch immer neue Programme, sondern durch eine konsequente Überwindung dieser Trennlinien und durch eine neue Kultur der Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Akteuren.
Besonders deutlich zeigt sich der Reformbedarf in Baden-Württemberg im Zusammenspiel von Wohnungsbau und Eingliederungshilfe. Während die Wohnraumförderung über-wiegend objektbezogen, zeitlich befristet und ordnungsrechtlich eng gefasst ist, folgt die Eingliederungshilfe einer personenbezogenen, bedarfsorientierten Logik mit langfristigen Leistungsverpflichtungen. Beide Systeme verfolgen legitime Ziele, stehen in der Praxis jedoch häufig unverbunden nebeneinander. Die Folgen sind Versorgungslücken, unnötige Mehrkosten und Wohnformen, die eher separieren als integrieren.
„Investitionen in inklusiven, sozialraumorientierten Wohnraum stabilisieren Lebensverhältnisse, reduzieren langfristige Unterstützungsbedarfe und stärken den sozialen Zusammenhalt.“
Ordnungsrechtliche Hürden für inklusive Wohnformen abbauen
Diese strukturelle Trennung wird durch ordnungsrechtliche Widersprüche zusätzlich verstärkt. Bau-, Wohn-, Heim- und Leistungsrecht greifen vielfach nicht kohärent ineinander. Vorgaben aus Landesbauordnung, Wohnraumförderbestimmungen, Heim- und Betreuungsrecht sowie den leistungs-rechtlichen Rahmenbedingungen der Eingliederungshilfe erzeugen Unsicherheiten, insbesondere bei innovativen inklusiven Wohnprojekten. Kommunen, Wohnungswirtschaft und Träger bewegen sich dadurch in einem komplexen Regelgefüge, das Verantwortung eher abschichtet als bündelt und Innovationen aus Vorsicht bremst.
Eine zukunftsgerichtete soziale Daseinsvorsorge muss diese Widersprüche aktiv auflösen. Dazu gehört, Mittel der Eingliederungshilfe und des sozialen Wohnungsbaus strategisch gemeinsam zu denken, Planungs- und Finanzierunglogiken zu verzahnen und ordnungsrechtliche Rahmenbedingungen stärker an sozialräumlichen Zielen auszurichten. Inklusive Wohnformen dürfen nicht als Sonderlösungen behandelt werden, sondern müssen das Leitbild einer modernen Sozial- und Infrastrukturpolitik sein.
„Innovation entsteht dort, wo Ermöglichung Vorrang vor Absicherung durch Überregulierung hat.“