FAQ zum Thema Flucht und Asyl

  • Mit Artikel 5 des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes wurde das Bundesfreiwilligendienstgesetz um den § 18 -Bundesfreiwilligendienst (BFD) mit Flüchtlingsbezug- ergänzt. Damit wurden die Engagementmöglichkeiten von in Deutschland lebenden Freiwilligen für Flüchtlinge im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes erweitert. Das Sonderprogramm ist bis zum 31.12.2018 befristet. Bis zu 10.000… » weiterlesen
  • Gemeinsam mit Eltern oder anderen Verwandten sind auch Kinder und Jugendliche häufig über Wochen, Monate und Jahre in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Um dem Kindeswohl und der UN-Kinderrechtskonvention auch für geflüchtete Kinder und Jugendliche gerecht zu werden, ist es wichtig, den Fokus auch auf die Interessen und Bedarfe dieser besonders schutzbedürftigen Gruppe zu legen: Welche… » weiterlesen
  • Der Unterschied zwischen Flüchtlingen und Asylberechtigten besteht darin, dass bei Asylberechtigten die zu erwartende Gefahr von Verfolgung wegen Ethnie, Religion, Nationalität, politischer Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe direkt vom Staat ausgehen muss. Demnach gelten Asylberechtigte nach Artikel 16a Absatz 1 Grundgesetz als „politisch Verfolgte“. Außerdem ist es für die… » weiterlesen
  • Die Gesundheitsämter sind für die gesundheitlichen Aspekte der Unterbringung von Geflüchteten zuständig. Geflüchtete, die in einer Aufnahmeeinrichtung oder Gemeinschaftsunterkunft untergebracht sind, sind gesetzlich verpflichtet, sich einer ärztlichen Untersuchung auf übertragbare Krankheiten zu unterziehen. Der Umfang der Untersuchung und der Arzt, der die Untersuchung durchführt, werden vom… » weiterlesen
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  • Das Jugendamt unterstützt Eltern und Erziehungsberechtigte bei der Erziehung, Betreuung und Bildung von Kindern und Jugendlichen. Das Jugendamt ist gesetzlich verpflichtet, die angemessene Unterbringung, das Kindeswohl (z.B. in Fällen von innerfamiliärer Gewalt) und die Wahrung der Rechte etc. zu überwachen. All dies gilt auch für alle geflüchteten Kinder und Jugendliche in den verschiedenen… » weiterlesen
  • Parallel zur rasch wachsenden Anzahl von Schutzsuchenden wuchs 2015 auch der Handlungsdruck auf die Politik. Es mussten Lösungen gefunden werden, wie die Integration der Geflüchteten in den Arbeitsmarkt, das Bildungssystem, das Gesundheitswesen sowie in zivilgesellschaftliche Strukturen gelingen kann. Mit dem Asylpaket I wurden im Oktober 2015 erste Regelungen verabschiedet. Darin enthalten ist… » weiterlesen
  • Der überwiegende Teil (89,5 Prozent) der geflüchteten Kinder und Jugendlichen erreicht, laut der registrierten Asylerstanträge, Deutschland in Begleitung ihrer Eltern. Als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umF) gelten in Deutschland Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die ohne ihre Eltern oder andere erziehungsberechtigte Erwachsene ins Bundesgebiet einreisen. Ihre weitere Bezeichnung… » weiterlesen
  • Die Aufenthaltserlaubnis wird einem Asylbewerber zugesprochen, wenn dieser als Flüchtling oder Asylberechtigter durch das Asylverfahren anerkannt wird. Diese Aufenthaltserlaubnis ist zunächst auf drei Jahre befristet. Danach kann eine Niederlassungserlaubnis bei Erfüllung weiterer Bedingungen nach § 9 Aufenthaltsgesetz ausgesprochen werden – frühestens jedoch erst nach fünf Jahren. Ebenso… » weiterlesen
  • Bei der Antragstellung im Asylverfahren wird ein Ausweisdokument, die Aufenthaltsgestattung, erstellt. Die Aufenthaltsgestattung ist kein Aufenthaltstitel.  
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  • FIM steht für Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen. Das sind Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge im Rahmen des der Bundesagentur für Arbeit übertragenen Arbeitsmarktprogramms „Flücht-lingsintegrationsmaßnahmen", die bei Kommunen, bei staatlichen oder gemeinnützigen Trägern geschaffen und durch Bundesmittel finanziert werden.
  • Frühe Hilfen sind einfach zugängliche Informations-, Beratungs- und Hilfsangebote für werdende Eltern und Familien mit Kindern von 0-3 Jahren. Sie wollen von Anfang an, für alle Kinder gute Lebens- und Entwicklungsbedingungen ermöglichen. Frühe Hilfen sind vorbeugend ausgerichtet. Die Annahme der Angebote ist freiwillig. Frühe Hilfen tragen zum gesunden Aufwachsen von Kindern bei. Sie sichern… » weiterlesen
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  • Nach § 4 Absatz 1 Asylverfahrensgesetz ist eine Person subsidiär schutzberechtigt, wenn diese bei einer Rückkehr ins Herkunftsland dort ernsthaften Schaden zu erwarten hat. Als ernsthafte Schäden gelten laut Rechtsprechung die Verhängung und Vollstreckung der Todesstrafe, Folter oder unmenschliche und erniedrigende Behandlung oder Bestrafung, die ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder… » weiterlesen
  • Für die Einreise und den Aufenthalt bedürfen Ausländer grundsätzlich eines Aufenthaltstitels. Das Aufenthaltsgesetz sieht insgesamt fünf verschiedene Aufenthaltstitel vor: die: Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU, die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU, die Niederlassungserlaubnis und das Visum. Die Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU und das Visum werden jeweils befristet erteilt. Die… » weiterlesen
  • Grundvoraussetzung für eine Familienzusammenführung ist, dass der im Bundesgebiet lebende Flüchtling im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs. 1 oder 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) oder einer Niederlassungserlaubnis gemäß § 26 Abs. 3 AufenthG ist. Besonders wichtig ist die Familienzusammenführung natürlich für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Um sie bei der… » weiterlesen
  • Da sich das Vormundschaftsrecht für junge Flüchtlinge an den gesetzlichen Bestimmungen zur Volljährigkeit in den Heimatländern richtet, erhalten in Deutschland zum Teil auch volljährige junge Flüchtlinge einen Vormund. Die Bestellung eines Vormunds für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge erfolgt durch das Familiengericht. Die Vormundschaft kann an eine Person übertragen werden, aber auch an… » weiterlesen
  • In der Zentralen Erstaufnahme werden Flüchtlinge im Rahmen von gesundheitlichen Eingangsuntersuchungen nach Asylgesetz auf übertragbare Krankheiten untersucht. Der Umfang der Untersuchung und der Arzt, der die Untersuchung durchführt, werden vom zuständigen Gesundheitsamt festgelegt. Die Untersuchung beinhaltet in der Regel folgende Elemente: 1.    Eine körperliche Untersuchung auf Anzeichen… » weiterlesen
  • Geflüchtete erhalten in Deutschland über das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) eine Behandlung bei Schmerzzuständen, bei akuten Erkrankungen sowie die erforderlichen Impfungen (§ 4 AsylbLG). Außerdem werden Leistungen erbracht, die zur Sicherung der Gesundheit erforderlich sind (§ 6 AsylbLG). Dem Arztbesuch, i. d. R. mit den Eltern und/oder einem ehrenamtlichen Helfer/einer Helferin muss… » weiterlesen