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Das Land Baden-Württemberg hat seine Impfstrategie verändert. Die Neuregelung geht über den Beschluss der gestrigen Gesundheitsministerkonferenz hinaus.
In mehreren Pressemitteilungen und Schreiben aus dem Kultusministerium wurden Sie über die Rückkehr zum "Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen" ab dem 22. Februar 2021 informiert.
Als Anlage beigefügt stellen wir Ihnen eine Vorlage für eine Arbeitsgeberbescheinigung des Ministeriums für Soziales und Integration zur Verfügung, mit der Arbeitgeber in der Pflege die Impfberechtigung Ihrer Beschäftigten in den Impfzentren des Landes nachweisen können.
Bitte verwenden Sie ausschließlich diese Bescheinigung.
Aktuelle Informationen zum Vorgehen und der Imfpreihenfolge in Baden-Württemberg ab dem 01.03.2021:
https://cloud.paritaet-bw.de/nextcloud/index.php/s/ZWBPoKX4a5ps6ri
Corona-Impfverordnung und Unterlagen:
Hier können Sie die aktuelle Corona-Impf-VO einsehen (bitte anklicken).