Rechtsberatung Kostenklärung Frauenhausaufenthalt

Die Finanzierung von Frauenhausaufenthalten im Rahmen von SGB II und XII gestaltet sich oft höchst problematisch. Immer wieder kommt es zu Ablehnungen, Kürzungen oder Befristungen bei der Finanzierung von Frauenhausaufenthalten. Diese Probleme stellen für die Träger ein hohes finanzielles Risiko dar. Zudem binden langwierige Kostenstreitigkeiten mit Behörden wertvolle Arbeitszeit – Zeit, die nicht vergütet wird und letztlich den gewaltbetroffenen Frauen und Kindern fehlt. Angesichts der angespannten Haushaltslage vieler Kommunen wird sich diese Situation voraussichtlich weiter verschärfen.

Um Frauenhäuser in solchen Kostenstreitigkeiten gezielt zu unterstützen, wurde das Projekt „Rechtsberatung Kostenklärung Frauenhausaufenthalt“ vom Paritätischen Landesverband Baden-Württemberg gemeinsam mit dem Verein zum Schutz misshandelter Frauen und Kinder e.V. Karlsruhe entwickelt. Es steht ab sofort allen Frauenhäusern im Land zur Verfügung.

Erfahrene Rechtsanwältinnen unterstützen die Einrichtungen bei konkreten Einzelfällen rund um Kostenübernahme, Ablehnungen oder Kürzungen durch Sozialämter und Jobcenter – schnell, fachkundig und kostenfrei.

Ziel des Angebots:

  • Unterstützung bei rechtlich komplexen Einzelfällen
  • Entlastung der Mitarbeiterinnen in den Frauenhäusern
  • Stärkung der Frauenhausarbeit in Baden-Württemberg

1. Falleingabe

Beschreibung des strittigen Kostenerstattungsfalls im Formular „Falleingabe“. 
Der Fall kann mit dem Klarnamen der Frau eingebracht werden. Vorrausetzung ist hierfür das Einverständnis zur Datenweitergabe (siehe pdf Datenweitergabe). Der Fall kann aber auch anonym eingebracht werden. Hier muss darauf geachtet werden, in allen Dokumenten die persönlichen Daten der Beteiligten zu schwärzen.

Das Formular „Falleingabe“ wird mit weiteren Unterlagen, wie z.B. dem Ablehnungsbescheid des Jobcenters, per E-Mail versendet an lehmann@paritaet-bw.de

1. Falleingabe

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Beschreibung des strittigen Kostenerstattungsfalls im Formular „Falleingabe“. 
Der Fall kann mit dem Klarnamen der Frau eingebracht werden. Vorrausetzung ist hierfür das Einverständnis zur Datenweitergabe (siehe pdf Datenweitergabe). Der Fall kann aber auch anonym eingebracht werden. Hier muss darauf geachtet werden, in allen Dokumenten die persönlichen Daten der Beteiligten zu schwärzen.

Das Formular „Falleingabe“ wird mit weiteren Unterlagen, wie z.B. dem Ablehnungsbescheid des Jobcenters, per E-Mail versendet an lehmann@paritaet-bw.de

2. Fallberatung

Die Falleingabe wird vom Paritätischen an eine der am Projekt beteiligten Rechtsanwältinnen übermittelt. Diese sichtet die Unterlagen und bewertet die Problemkonstellation. Sie nimmt direkt Kontakt mit dem anfragenden Frauenhaus auf und begleitet den weiteren Verlauf der Kostenklärung. Die Kommunikation verläuft von nun an direkt zwischen Anwältin und der jeweiligen Ansprechpartnerin im Frauenhaus. 

2. Fallberatung

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Die Falleingabe wird vom Paritätischen an eine der am Projekt beteiligten Rechtsanwältinnen übermittelt. Diese sichtet die Unterlagen und bewertet die Problemkonstellation. Sie nimmt direkt Kontakt mit dem anfragenden Frauenhaus auf und begleitet den weiteren Verlauf der Kostenklärung. Die Kommunikation verläuft von nun an direkt zwischen Anwältin und der jeweiligen Ansprechpartnerin im Frauenhaus. 

Was das Angebot leistet und was nicht

Die Rechtsanwältinnen im Projekt werden keine anwaltliche Vertretung im Streitfall übernehmen. Sie werden ausschließlich beratend für das Frauenhaus tätig. Sie erläutern die Rechtslage, weisen eventuell auf Lücken in der Leistungsvereinbarung hin, helfen bei der Formulierung und Begründung von Widersprüchen und beraten bezüglich des taktischen Vorgehens.

Hinweis: 

Ein Großteil der Probleme sind systemimmanent und letztendlich nur durch eine andere Finanzierungsstruktur zu beheben. Dies wird z.B. bei den Finanzierungsproblemen von Frauenhausaufenthalten von Frauen aus anderen Bundesländern deutlich. Hier ist man auf ein Entgegenkommen der Herkunftskommune angewiesen. Erst eine andere Finanzierungsstruktur wird das Problem letztendlich aus dem Weg räumen. Die muss nun im Rahmen der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes gefunden werden.

Förderung

Das Angebot „Kostenklärung Frauenhausaufenthalt“ wird finanziert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.