Die Finanzierung von Frauenhausaufenthalten im Rahmen von SGB II und XII gestaltet sich oft höchst problematisch. Immer wieder kommt es zu Ablehnungen, Kürzungen oder Befristungen bei der Finanzierung von Frauenhausaufenthalten. Diese Probleme stellen für die Träger ein hohes finanzielles Risiko dar. Zudem binden langwierige Kostenstreitigkeiten mit Behörden wertvolle Arbeitszeit – Zeit, die nicht vergütet wird und letztlich den gewaltbetroffenen Frauen und Kindern fehlt. Angesichts der angespannten Haushaltslage vieler Kommunen wird sich diese Situation voraussichtlich weiter verschärfen.
Um Frauenhäuser in solchen Kostenstreitigkeiten gezielt zu unterstützen, wurde das Projekt „Rechtsberatung Kostenklärung Frauenhausaufenthalt“ vom Paritätischen Landesverband Baden-Württemberg gemeinsam mit dem Verein zum Schutz misshandelter Frauen und Kinder e.V. Karlsruhe entwickelt. Es steht ab sofort allen Frauenhäusern im Land zur Verfügung.
Erfahrene Rechtsanwältinnen unterstützen die Einrichtungen bei konkreten Einzelfällen rund um Kostenübernahme, Ablehnungen oder Kürzungen durch Sozialämter und Jobcenter – schnell, fachkundig und kostenfrei.
Ziel des Angebots:
- Unterstützung bei rechtlich komplexen Einzelfällen
- Entlastung der Mitarbeiterinnen in den Frauenhäusern
- Stärkung der Frauenhausarbeit in Baden-Württemberg