Rechtsberatung Kostenklärung Frauenhausaufenthalt

Das Projekt unterstützt die Frauenhäuser in Baden-Württemberg in allen Fragen rund um die Kostenerstattung von Frauenhausaufenthalten. Erfahrene Rechtsanwältinnen unterstützen die Einrichtungen sowohl bei allgemeinen Fragen in Bezug auf Kostenübernahme und Kostenerstattung als auch bei Fragen in Bezug auf konkrete Einzelfälle. Das Angebot ist kostenfrei.

Was das Angebot leistet und was nicht

Die Rechtsanwältinnen im Projekt werden keine anwaltliche Vertretung im Streitfall übernehmen. Sie werden ausschließlich beratend für das Frauenhaus tätig. Sie erläutern die Rechtslage, helfen bei der Formulierung und Begründung von Widersprüchen und beraten bezüglich des taktischen Vorgehens.

Hinweis: 

Ein Großteil der Probleme sind systemimmanent und letztendlich nur durch eine andere Finanzierungsstruktur zu beheben. Dies wird z.B. bei den Finanzierungsproblemen von Frauenhausaufenthalten von Frauen aus anderen Bundesländern deutlich. Hier ist man auf ein Entgegenkommen der Herkunftskommune angewiesen. Erst eine andere Finanzierungsstruktur wird das Problem letztendlich aus dem Weg räumen. Die muss nun im Rahmen der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes gefunden werden.

Und so geht’s:

Bitte melden Sie Ihren Beratungsbedarf unter Verwendung des Formulars „Beratungsanfrage“ per Mail an: lehmann@paritaet-bw.de

 

Formulare

Förderung

Das Angebot „Kostenklärung Frauenhausaufenthalt“ wird finanziert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.

Ansprechperson