Empowerment von Frauen mit Zuwanderungsgeschichte

Fachinformation - geschrieben am 16.02.2024 - 00:32

Mit diesem Förderaufruf werden Kommunen und freie Träger aufgerufen, sich an diesem Prozess aktiv zu beteiligen und einen eigenen Beitrag zur Verbesserung der Teilhabechancen von Frauen mit Zuwanderungsgeschichte in allen Lebensbereichen zu leisten. Frauen mit Zuwanderungsgeschichte im Sinne dieses Förderaufrufs sind Frauen mit eigener Zuwanderungserfahrung und deren Nachkommen.

Was wird gefördert?

  • Maßnahmen zur Vermittlung von Informationen zu Rechten und Chancen von zugewanderten Frauen (Nr. 2.1)
  • Maßnahmen zur Stärkung und Unterstützung von Selbstständigkeit und Unabhängigkeit (Nr. 2.2)
  • Maßnahmen zur Stärkung der zivilgesellschaftlichen Partizipation von Frauen mit Zuwanderungsgeschichte (Nr. 2.3)

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Kommunen (Stadt- und Landkreise, kreisangehörige Städte und Gemeinden sowie kommunale Zusammenschlüsse) sowie freie Träger.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung erfolgt in Form eines Zuschusses als Projektförderung.

Die Maßnahmen werden im Wege der Anteilsfinanzierung bei Kommunen in Höhe von bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und bei freien Trägern in Höhe von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert, höchstens jedoch mit 30.000 Euro insgesamt je Projekt.

Zuwendungen unter 5.000 Euro werden nicht gewährt.

Die jeweiligen Maßnahmen sollen im Jahr 2024 beginnen und müssen spätestens am 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein. Eine Zuwendung ist ausgeschlossen, wenn mit der Maßnahme bereits vor der Bewilligung begonnen wurde. Eine Maßnahme ist begonnen, sobald dafür entsprechende Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen sind.

Zuwendungen für Maßnahmen, die aus anderen Programmen des Landes oder von anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts gefördert werden, sind ausgeschlossen.

Fragen zum Förderaufruf?

Das Regierungspräsidium Stuttgart ist als Bewilligungsstelle für die Gewährung von Zuwendungen über den Förderaufruf 2024 „Empowerment von Frauen mit Zuwanderungsgeschichte“ zuständig. Die Zuwendungen werden durch schriftlichen Bescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart bewilligt beziehungsweise abgelehnt.

Bitte richten Sie daher alle den Förderaufruf betreffende Fragen direkt an das Regierungspräsidium Stuttgart:

Frau Schwärzle: 0711 904-11517

Herr Brünner: 09342 9363-612

 

Quelle:Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg

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