Was ist Kindergrundsicherung?

Widersprüche im gegenwärtigen Sozialsystem

Aktuell werden Kinder je nach Erwerbssituation ihrer Eltern höchst ungleich finanziell gefördert: Kinder von Erwerbslosen bzw. Geringverdienern/innen beziehen je nach ihrem Alter Sozialgeld in Höhe von 237 bis 311 Euro pro Monat. Kinder von Erwerbstätigen mit unteren und mittleren Einkommen erhalten monatlich 192 Euro (für das erste und zweite Kind), 198 Euro (für das dritte Kind) und 223 Euro (für das vierte und alle weiteren Kinder) Kindergeld. Die Kinder von Gut- und Spitzenverdiener/innen hingegen profitieren mit steigendem Einkommen von den steuerlichen Kinderfreibeträgen. Diese wirken sich aufgrund des progressiven Steuersystems bei den höchsten Einkommen am stärksten aus. Aktuell beträgt die maximale Entlastung aufgrund der Freibeträge gut 290 Euro monatlich. Zusätzlich können Bezieher/innen hoher Einkommen ihre Ausgaben für häusliche Kinderbetreuung und/oder für Privatschulen steuersparend absetzen.

Diese gegenwärtige Ungleichbehandlung von Kindern ist höchst ungerecht. Unserer Gesellschaft sollte jedes Kind gleich viel wert sein - der Staat muss jedem Kind gleiche Chancen gewähren. Dies muss sich in Form einer besseren sozialen Infrastruktur und in materieller Teilhabe der Kinder auswirken. Auf keinen Fall darf ein Scheingefecht zwischen Geld und Bildung geführt werden, da für beides Geld nötig ist.

Kindergrundsicherung zur Gleichbehandlung aller Kinder

Ausgehend von verschiedenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts hat das kindliche Existenzminimum eine hohe Bedeutung, die über seine steuerliche Freistellung hinausgeht. Aktuell beträgt die Höhe des verfassungsrechtlich notwendigen Existenzminimums 573 Euro monatlich. Es setzt sich aus der Höhe des sächlichen Existenzminimums (393 Euro) und dem Freibetrag für die Betreuung und Erziehung bzw. Ausbildung (BEA) (180 Euro, vor der Anhebung durch das Konjunkturpaket 2012) zusammen.  Dieses Existenzminimum muss für alle Kinder als garantiertes Kinderrecht gelten, nicht nur für diejenigen Kinder, deren Eltern Steuern zahlen können.

Unser Vorschlag lautet, künftig alle Kinder mit einer Kindergrundsicherung in Höhe von 573 Euro monatlich abzusichern. Damit wird der grundlegende Bedarf, den Kinder für ihre Entwicklung benötigen und den das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, aus öffentlichen Mitteln gedeckt. Die Höhe unserer Kindergrund-sicherung orientiert sich dabei am aktuellen soziokulturellen Existenzminimum und soll stetig an die Inflationsrate angepasst werden.

Wir favorisieren eine gestufte Kindergrundsicherung, die allen Kindern das sächliche Existenzminimum in Höhe von 393 Euro als unbürokratische Leistung garantiert. Bis der Staat sämtliche Leistungen für Bildung, Betreuung und Erziehung gebührenfrei zur Verfügung stellt, fordern wir einen weiteren Betrag in Höhe von 180 Euro

Um sie sozial gerecht bzw. entsprechend der finanziellen Leistungsfähigkeit der Eltern auszugestalten, soll sie mit dem Grenzsteuersatz des elterlichen Einkommens versteuert werden. Im Ergebnis erhalten Kinder und ihre Familien einen Mindestbetrag von ca. 290 Euro, der in etwa der maximalen Entlastung durch die derzeitigen Kinderfreibeträge entspricht. Je niedriger das Familieneinkommen ist, desto höher fällt der Betrag der Kindergrundsicherung aus.

Die Kindergrundsicherung soll weitgehend vorrangig vor anderen Sozialleistungen sein, damit Kinder aus dem stigmatisierenden Bezug insbesondere von SGB II-Leistungen und der verdeckten Armut herausgeholt werden. Bei einigen kindbedingten Transferbestandteilen bleibt die Notwendigkeit der Anpassung bzw. Harmonisierung der Kindergrundsicherung mit weiter bestehenden Sozialleistungen. Dies betrifft beispielsweise die Anrechnung des kindbedingten Wohnkostenanteils.

Unser Modell sieht vor, dass nur pauschal bemessene Transfers ersetzt werden sollen. Für Sonder- oder Mehrbedarfe im Falle behinderter oder kranker Kinder oder bei überdurchschnittlichen Wohnkosten, Umzügen und Klassenreisen soll weiterhin der Grundsicherungsträger zuständig sein.

Die Leistung wird für alle Kinder und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr gewährt. Junge Erwachsene in Ausbildung oder im Studium erhalten analog zum Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr den Mindestbetrag der Kindergrundsicherung von 290 Euro als Pauschale. Gleichzeitig bleibt der Anspruch auf BAföG und ähnliche Förderleistungen neben dem pauschalen Betrag der Kindergrundsicherung bestehen.

Geldleistungen und Infrastrukturleistungen des Staates dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Kinder und deren Familien benötigen beides, und für beides sind finanzielle Mittel nötig. Voraussetzung für mehr Chancengerechtigkeit ist neben der Einführung einer Kindergrundsicherung auch ein Bildungs- und Erziehungssystem, das niemanden zurücklässt. Bund, Länder und Kommunen müssen endlich ein gebührenfreies und qualitativ gutes Bildungswesen schaffen. Dies ist nicht über die Gewährung eines Bildungs- und Teilhabepakets zu erreichen, sondern drückt sich neben der Abschaffung der Kita-Gebühren auch im qualitativen und quantitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung und der flächendeckenden Präsenz von Ganztagesschulen aus.

Die Kindergrundsicherung ist eine konsequente und eine mutige Lösung. Mehr als 2,5 Millionen arme Kinder in Deutschland haben diesen Mut verdient!

(Text: PARITÄTISCHER Gesamtverband, Berlin)

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