Kinder und Jugendliche sind eine vulnerable Personengruppe. Für sie sind daher eine Reihe von Besonderheiten bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu beachten. Das gilt 1. für freie Träger der Jugendhilfe, die Leistungen aus dem SGB VIII erbringen, 2. für andere Organisationen, die minderjährige Klienten oder Patienten haben, und 3. auch für die selbstorganisierte und selbstbestimmte Arbeit in Jugendverbänden und Jugendgruppen.
Das Seminar beantwortet häufige Fragestellungen aus der Praxis. Zum Beispiel: Wie können Kinder und Jugendliche rechtskonform fotografiert und gefilmt werden? In welchem Alter können welche Einwilligungen abgegeben und welche Verträge geschlossen werden? Was ist bei den Betroffenenrechten wie dem Recht auf Auskunft zu beachten? Wie verhält es sich bei getrennten Eltern mit und ohne Sorgerecht? Wann dürfen die Eltern informiert werden? Wie kann die strafbewehrte Schweigepflicht der Berufgeheimnisträger*innen wie Sozialpädagog*innen und Sozialarbeiter*innen durchbrochen werden?
Im Umgang mit Kindern und Jugendlichen herrscht beim Thema Datenschutz häufig Unsicherheit, auch aus Furcht vor Haftung. Es wirken zudem mehrere Rechtsbereiche zusammen, die mit unterschiedlichen Definitionen und Altersstufen arbeiten. Das Seminar sorgt für mehr Klarheit.
Inhalte:
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Begriffe in den verschiedenen Rechtsbereichen und Altersstufen
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Wirksamkeit von Einwilligungen usw. durch Kinder und Jugendliche
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Eltern, Pflegeeltern, Personensorgeberechtigte
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Minderjährige Nutzer des Internets: Messenger, Websites usw.
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Bilder, Filme und andere Aufnahmen
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Rechte der Kinder und Jugendlichen
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Geheimhaltungspflichten neben dem Datenschutz
Wir freuen uns, wenn Sie durch Ihre eigenen Fragen das Seminar bereichern. Diese führen zugleich zu einer Konkretisierung der Inhalte.
Lernziele:
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Mehr Sicherheit bei der Verarbeitung der Daten von Kindern und Jugendlichen
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Verständnis für die datenschutzrechtlichen Besonderheiten bei Minderjährigen
Methodik:
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Präsentation
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Seminargespräch
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Fallbeispiele aus der Praxis
Zielgruppe:
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Pädagogische Fachkräfte und andere hauptamtlich Beschäftigte in der Kinder- und Jugendhilfe
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Ehrenamtlich Aktive (z.B. Gruppenleiter*innen) in Jugendgruppen, Jugendorganisationen und Jugendverbänden
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Interne Datenschutzbeauftragte und -koordinator*innen in sozialen und medizinischen Einrichtungen, die minderjährige Klient*innen bzw. Patient*innen haben
Voraussetzungen:
Bezug zur Kinder- und Jugendarbeit