Betriebsräte verarbeiten regelmäßig personenbezogene Daten. Das geschieht zum Beispiel im Rahmen der Mitwirkung bei personellen Einzelmaßnahmen wie Eingruppierungen, Versetzungen oder Arbeitgeberkündigung. Sie haben darüber hinaus auch eine Aufsichtsfunktion, zum Beispiel durch die Freigabe der Einführung neuer IT-Systeme. Ohne Datenschutz ist ein Betriebsrat nicht handlungsfähig, auch durch die speziellen Geheimhaltungspflichten seiner Angehörigen.
Das Seminar informiert darüber, welche Daten ein Betriebsrat verarbeitet, wie er sie geschützt aufbewahren muss und wann er sie zu löschen hat. Weiterhin wird die Rolle des bzw. der Datenschutzbeauftragten in Bezug auf den Betriebsrat besprochen.
Der Betriebsrat ist unabhängig und doch ein Teil der Organisation. Er verarbeitet sensible Daten, die zu schützen sind.
Inhalte:
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Besondere Geheimhaltungspflicht der Angehörigen des Betriebsrats
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Verarbeitungen personenbezogener Daten im Betriebsrat
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Betriebsratswahl
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Aufbewahrungsfristen und Löschung
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Verhältnis der bzw. des Datenschutzbeauftragten zum Betriebsrat
Wir freuen uns, wenn Sie durch Ihre eigenen Fragen das Seminar bereichern. Diese führen zugleich zu einer Konkretisierung der Inhalte.
Lernziele:
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Kenntnis der rechtlichen Verpflichtungen
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Fähigkeit zur Umsetzung der fristgerechten Löschung
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Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem bzw. der Datenschutzbeauftragten
Methodik:
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Präsentation
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Seminargespräch
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Fallbeispiele aus der Praxis
Zielgruppe:
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Angehörige von Betriebsräten
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Interne Datenschutzbeauftragte und -koordinator*innen in sozialen und medizinischen Einrichtungen
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Verantwortliche für Personalwesen
Voraussetzungen:
keine