Die seit 2018 anzuwendende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat die Rechte von allen Personen, deren Daten von einer Organisation verarbeitet werden, erheblich gestärkt. Oft ist nicht ausreichend bekannt und bewusst, wie weitreichend diese Rechte sind und wie sie in der Praxis umzusetzen sind. Das führt nicht nur zu hohen Aufwänden, sondern auch zu unnötigen Konflikten bis hin zu Beschwerden bei Aufsichtsbehörden und teuren juristischen Auseinandersetzungen. Das Seminar informiert über die einzelnen Rechte, insbesondere über das am häufigsten ausgeübte Recht auf Auskunft.
Die Betroffenenrechte wurden in den letzten Jahren durch zahlreiche Gerichtsurteile interpretiert. Bei der Bearbeitung von Anträgen muss das berücksichtigt werden. Im Seminar erhlaten Sie praktische Tipps, wie eine Organisation auf Anträge reagieren sollte und sich vorbereiten kann.
Inhalte:
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Recht auf Auskunft
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Recht auf Löschung
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Weitere Betroffenenrechte
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Organisatorische Vorbereitung
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Ablehnung von Anträgen
Wir freuen uns, wenn Sie durch Ihre eigenen Fragen das Seminar bereichern. Diese führen zugleich zu einer Konkretisierung der Inhalte.
Lernziele:
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vertiefte Kenntnis der Betroffenenrechte
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Verständnis für die Bedeutung im Alltag
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Kenntnis von Methoden zur Vermeidung von Konflikten
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Organisatorische Vorbereitungen
Methodik:
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Präsentation
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Seminargespräch
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Fallbeispiele aus der Praxis
Zielgruppe:
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Interne Datenschutzbeauftragte und -koordinator*innen in sozialen und medizinischen Einrichtungen
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Weitere Beschäftigte und Verantwortliche in sozialen und medizinischen Einrichtungen, die mit der Umsetzung von Betroffenenrechten befasst sind
Voraussetzungen:
keine