Rahmenbedingungen für Betriebserlaubnis familienanaloge Betreuungsformen

Fachinformation - geschrieben am 13.03.2024 - 13:35

Das KVJS-Landesjugendamt hat verbindliche Rahmenbedingungen für die Erteilung der Betriebserlaubnis von familienähnlichen Betreuungsformen nach § 45a SGB VIII erarbeitet. Diese sind mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg abgestimmt. Im Rundschreiben des Landesjugendamtes (RS 23/2024) vom 13.03.2024 wurden diese veröffentlicht. Dabei wird auf folgende Punkte eingegangen:

  • Fachliche und organisatorische Einbindung
  • Entfernung familienähnlicher Betreuungsform zur betriebserlaubnispflichtigen Einrichtung
  • Dienst-/Fachaufsicht
  • Fachdienst
  • Weisungsrecht des Anstellungsträgers
  • Regelmäßiger fachlicher Austausch
  • Fort- und Weiterbildung
  • Partizipation und Selbstvertretung
  • Dokumentation
  • Vertretung

Die Hinweise sollen einen Beitrag zur Handlungssicherheit in der Praxis leisten.

 

Die Rahmenbedingungen für die Erteilung der Betriebserlaubnis von familienähnlichen Betreuungsformen finden sich in der Anlage.

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