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Die Teststrategie in Baden-Württemberg wird erweitert. Gemeinden, Städte und Landkreise können jetzt zusätzlich zu den bestehenden Testmöglichkeiten temporäre Testangebote aufbauen. Hierzu stellt das Land Baden-Württemberg u.a.
Das Land Baden-Württemberg hat seine Impfstrategie verändert. Die Neuregelung geht über den Beschluss der gestrigen Gesundheitsministerkonferenz hinaus.
Corona stellt bis heute unsere Welt auf den Kopf: Entscheidungen zum Gesundheitsschutz wurden getroffen, große Teile des sozialen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens liegen bis heute brach. Und wo steht hier die Kinder- und Jugendhilfe? Leider nicht in den ersten Reihen. In den Top Ten vermisst man sie gänzlich.
Am 08.02.2021 trat die Neufassung der Coronavirus Impfverordnung in Kraft. Diese berücksichtigt nun erfreulicherweise in der dritten Prioritätengruppe auch Personen, die in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind. Somit wird der Kreis neben Lehrkräften und Erzieher*innen in Kindertageseinrichtungen erweitert.
Penny unterstützt seit 2015 durch die Auslobung des Förderpenny lokale und regionale Projekte und Initiativen, die benachteiligte Kinder und Jugendliche auf ihrem Weg unterstützen.
Die Kommission Kinder- und Jugendhilfe hat den Rahmenvertrag nach § 78 f SGB VIII für teil- und vollstationäre Angebote in der Kinder- und Jugendhilfe in Baden-Württemberg redaktionell überarbeitet und in der Sitzung im Dezember 2020 verabschiedet.
Am 11.11.2020 stellte Ministerin Franziska Giffey den 16. Kinder- und Jugendbericht mit dem Themenschwerpunkt "Förderung demokratischer Bildung im Kindes- und Jugendalter" vor.
Bereits im Frühsommer hatte Familienminsterin Dr. Franziska Giffey angekündigt, dass ein Referentenentwurf für die Reform des SGB VIII erarbeitet wurde. Dieser wurde am 05.10.2020 veröffentlicht und lag den Wohlfahrts- und Fachverbänden zur Stellungnahme bis 26.10.2020 vor.
In den letzten Jahren sind vermehrt Fälle sexuellen Missbrauches an Kindern und Jugendlichen öffentlich geworden und haben große Bestürzung in Bevölkerung und Politik ausgelöst. In diesem Zusammenhang steht auch die aktuelle Debatte über eine Strafverschärfung für Täter*innen.
Wenn junge Menschen eine stationäre Jugendhilfeeinrichtung oder eine Pflegefamilie verlassen, sind sie auf dem Weg in das Erwachsenenleben häufig auf sich alleine gestellt. Ein soziales und familiäres Umfeld, das im Übergang in die Selbständigkeit unterstützt, fehlt häufig.
Das Landesjugendamt hat im Zusammenhang mit der Coronakrise sowohl Eckpunkte für (teil-)stationäre Jugendhilfeangebote als auch für ambulante Jugendhilfeleistungen veröffentlicht. Diese sollen Orientierung für die Praxis geben. Die Eckpunkte werden kontinuierlich fortgeschrieben und an die jeweils gültige Fassung der CoronaVO angepasst.
Die Kommission Kinder- und Jugendhilfe hat in der Aprilsitzung die Erweiterung des Rahmenvertrags um das Angebot der Familienwohngruppe (3 bis 4 Plätze) erweitert. Diese wurde den Erziehungsstellen in den Eckpunkten und den Personalschlüsseln gleichgestellt.
(Teil-)stationäre Jugendhilfeeinrichtungen sind aufgrund der gesetzlichen Regelung nach § 47 SGB VIII verpflichtet, dem Landesjugendamt alle Ereignisse oder Entwicklungen, die das Wohl der Kinder und Jugendlichen beeinträchtigen, mitzuteilen. Doch welche Ereignisse sind relevant und somit meldepflichtig?
Das Deutsche Jugendinstitut hat mit seinem Report eine Analyse der Situation von jungen Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland veröffentlicht. In 7 Kapiteln wird auf verschiedene Aspekte bzw. Themenschwerpunkte eingegangen.
Das Ministerium für Soziales und Integration hat auf Anfrage der Liga der freien Wohlfahrtspflege Aussagen zur erforderlichen Schutzkleidung für die stationäre Kinder- und Jugendhilfe getroffen. in dem Antwortschreiben geht das Ministerium sowohl auf den Bedarf an Schutzkleidung für die Mitarbeitenden als auch für die jungen Menschen ein.
Fachgruppe Kinder- und Jugendhilfe trifft sich per Videocall
Seit März stehen sie Corona bedingt fast täglich vor neuen Herausforderungen, packen diese aber konstruktiv und beherzt an: Die Mitgliedsorganisationen der regionalen Fachgruppe Kinder- und Jugendhilfe im Regionalverbund Südbaden.
Durch die Stelle des Unabhängigen Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs wurde die Internetseite www.kein-kind-alleine-lassen.de eingerichtet.
Auf Initiative des ISM Mainz in Kooperation mit der IGFH, der Uni Hildesheim und dem DIJuF wurde eine Onlineplattform für die Kinder- und Jugendhilfe in Zeiten von Corona eingerichtet. Gefördert wird diese vom BMFSFJ.