Eckpunkte des Deutschen Vereins zur Durchführung von Auslandsmaßnahmen

Fachinformation - geschrieben am 13.10.2022 - 13:42

Das Präsidium des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat am 20.09.2022  Eckpunkte zur Durchführung von Auslandsmaßnahmen, insbesondere von intensivpädagogischen Einzelmaßnahmen im Ausland, beschlossen.

Sie sind das Ergebnis einer Arbeitsgruppe zur Überarbeitung der Eckpunkte aus dem Jahr 2008. Seitdem hat nicht nur die Praxis sich weiterentwickelt, sondern es haben sich auch die gesetzlichen Grundlagen verändert: sowohl national durch die seit 10.06.2021 geltende Regelung des § 38 SGB VIII, als auch international durch die seit 01.08 2022 geltende EU-VO Brüssel IIb, die ihrerseits für die EU das Konsultationsverfahren zur Platzierung im Ausland nachgeschärft hat.

Diese rechtlichen Neuregelungen greifen die fachliche Debatte der letzten Jahrzehnte auf. Sie beinhalten insbesondere die Stärkung der Steuerungsverantwortung des Trägers der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe, die Notwendigkeit sich selbst ein Bild vor Ort zu machen sowie die Einbeziehung der erlaubniserteilenden Behörde. In der Praxis ist die Umsetzung dieser Regelungen nach wie vor eine Herausforderung. Dementsprechend greift das jetzt vorliegende Papier diese nationalen wie internationalen Neuregelungen auf und stellt die einzelnen notwendigen Handlungsschritte dar. Es zeigt auch sich neu stellende Fragen auf und bietet Lösungsansätze für den praktischen Umgang, auch wenn deren Beantwortung international zum großen Teil noch aussteht.

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