Informieren Sie andere interessierte Kollegen, Freunde, Bekannte über diese Seite. Hierzu können Sie die Seite einfach per WhatsApp, Facebook, Twitter oder per E-Mail teilen!
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat angesichts der Ausbreitung des Coronavirus mit Schreiben vom 16.03.2020 an die zuständigen Behörden umfangreiche Ausnahmeregelungen im Arbeitszeitrecht veranlasst (Veröffentlichung vom 18.03.2020).
Die Tarifvertragsparteien hatten im Rahmen der Tarifeinigung 2020 zum TVöD eine Erklärungsfrist bis zum 26. November 2020 vereinbart.
Nachdem nun die Bundestarifkommissionen von ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion am 24.
Mit Beschluss vom 23. April 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die neuen Regelungen gelten ab Montag, den 27. April 2020, bzw. Montag, den 4.
Verordnung zu Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz infolge der COVID-19-Epidemie
(„COVID-19-Arbeitszeitverordnung – COVID-19-ArbZV“)
in Kraft getreten am 10. April 2020
Die Bundesregierung hat im Zuge der Corona-Krise die Arbeitszeitregelungen für bestimmte Branchen gelockert.
Neue "Corona - Hotline" der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Die aktuelle Lage hinsichtlich der Corona Pandemie stellt Arbeitgeber vor enorme Herausforderungen.
Deshalb hat die BGW eine Hotline für Mitgliedsbetriebe eingerichtet:
BGW-Hotline (040) 202 07 - 18 80
erreichbar:
Montag - Donnerstag: 7.
Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn Beschäftigte wegen Schließung von Kitas und Schulen ihrer Erwerbstätigkeit wegen Betreuung ihrer Kinder nicht nachgehen können
Schließen in Baden-Württemberg ab heute alle Schulen und Kitas, müssen sich betroffene Eltern um Ersatz für die Kinderbetreuung kümmern oder selbst die Betreuung übernehmen.
Arbeitsrechtliche Fragen und Hinweise zu Covid-19
Ergänzend zu unserem Rundschreiben vom 28.02.2020 mit Empfehlungen zu Schutzmaßnahmen und zur internen Fachinformation vom 02.03.2020 zum Versicherungsschutz bei Betriebsschließungen möchten wir auf arbeitsrechtliche Fragen eingehen, die sowohl von Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerseite gestell
Tarifvertragsparteien nehmen Verhandlungen für den Sozial- und Erziehungsdienst auf
Die nächste große Tarifrunde für Bund und Kommunen steht im September 2020 an. Die Laufzeit der aktuellen Entgelttabellen wurde bis 31.08.2020 vereinbart.
Am 5.
Beitrag vom 9.8.2019
Der dbb beamtenbund und tarifunion hat über den Abschluss und über die Ergebnisse der Redaktionsgespräche zum Tarifvertrag der Länder (TV-L) in einem Rundschreiben informiert (s. Anlage).
Rundschreiben des Gesamtverbandes vom 8.07.2019 - Bekanntmachung AVB - AVB II
An alle Landesverbände des Paritätischen
An alle überregional tätigen Mitgliedsorganisationen des Paritätischen
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachfolgend geben wir die zum 01.01.2020 wirksam werdenden Änderungen der AVB - Arbeitsvertragsbedingungen und AVB II - Arbeit
Arbeitgeber müssen Urlaubsansprüche konkret, in voller Transparenz und rechtzeitig mitteilen
(BAG Urteil vom 19.02.2019 - 9 AZR 541/15)
Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub erlischt in der Regel nur dann am Ende des Kalenderjahres, wenn der Arbeitgeber zuvor über den konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt
Redaktionalle Änderungen zu erwarten - Veröffentlichte Tabellen wurden aus Einigungspapier wieder herausgenommen
Mit Infobrief 05/2019 haben wir direkt nach Abschluss der Tarifverhandlungen der Länder über das veröffentlichte Tarifergebnis informiert.
Aufgrund verschiedener Auslegungsfragen im Nachgang zur Einigung, insbesondere die Entgelttabell
Entgeltgruppenzulage der Gruppe B nur 63,10 Euro statt 64,13 Euro
An alle Landesverbände des Paritätischen
An alle überregional tätigen Mitgliedsorganisationen des Paritätischen
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider ist uns in der Bekanntmachung des Zahlenwertes der Entgeltgruppenzulage der Gruppe B in der AVB und der AVB II ein Fehler unterlauf
Zu den Serviceleistungen des Verbandes gehört die Beratung von Mitgliedseinrichtungen zu allgemeinen arbeits- und tarifrechtlichen Fragestellungen einschließlich der Bereitstellung von Vorlagen und Arbeitshilfen.