Im betreuten Einzelwohnen sind Modulleistungen nicht ausgeschlossen. Auf Basis des LRV SGB IX ist jedoch ganz vorrangig an die Erbringung von Individualleistungen gedacht.
FAQ zum Thema Menschen mit Behinderung
- Im Grundsatz (siehe § 8 Abs. 2 LRV SGB IX) können Fachleistungen als Individualleistungen dann gepoolt erbracht werden, wenn die Leistungsberechtigten praktisch den gleichen Bedarf haben (z.B. Besuch einer kulturellen Veranstaltung). Und Fachleistungen können dann über ein Modul erbracht werden, wenn die Fachleistungen von vornherein auf eine Gruppe von Leistungsberechtigten mit einem… » weiterlesen
- Es sind themenspezifische Austauschgruppen geplant. Bei Interesse schreiben Sie einfach eine E-Mail unter dem Betreff "Interesse Austauschgruppe RV SGB IX" mit Ihren Kontaktdaten und dem gewünschten Austauschthema an egh@paritaet-bw.de
- Für die Kalkulation der Fachleistungsstundensätze ist auch im Bereich von Freizeit und Bildung die Anlage zu § 23 Abs. 3 "Kalkulation der leistungserbringerindivduellen Pauschale für die Fachleistungsstunde" anzuwenden. Bei den Gruppenangeboten sind die Preise entsprechend der anfallenden Kosten frei zu kalkulieren und dann zu verhandeln.
- Modulleistungen werden grundsätzlich gegenüber der Gruppe, also "gleichzeitig" gegenüber den Mitgliedern der Gruppe erbracht, auch wenn mit einzelne Leistungen innerhalb des Leistungsmoduls einzelne Gruppenmitglieder individuell versorgt werden.
- Für die Leistungen der Offenen Hilfen sollten Preise vereinbart werden unabhängig von der Frage, auf welchem Weg bzw. durch wen die Leistungen bezahlt werden. Von diesen Preisen sind dann bei der Rechnungsstellung die im Einzelfall anrechenbare Zuschüsse abzuziehen. Bei den FED-Zuschüssen ist jedoch zu beachten, dass diese insbesondere für Struktur und Regie vorgesehen sind.
- Das Verhältnis zwischen den Leistungen der Pflegeversicherung und den Leistungen der Eingliederungshilfe wird in § 13 Absätze 3 und 4 SGB XI geregelt. Ein Zusammenwirken von Eingliederungshilfeträger und Pflegekasse hängt danach von der ausdrücklichen Zustimmung des Leistungsberechtigten ab. Wird diese erteilt, ist die Pflegekasse im Gesamtplanverfahren zu beteiligen.
- Aktuell ist dies nach der momentan gültigen Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung Familienentlastender Dienste auf dem Gebiet der Hilfe für Menschen mit Behinderungen (VwV FED) vom 14. November 2019 so, ja. Sofern es bei der Förderung wirklich nur um die Entlastung von Familien geht, die einen Menschen mit Behinderung in der Familie betreuen… » weiterlesen
- Von Seiten des Offene Hilfen-Anbieters können die Angebote der Offenen Hilfen können so gestaltet werden, dass sie unabhängig davon, auf welchem Weg bzw. von wem sie bezahlt werden, für alle Interessierten offen stehen. Spezialisierte Angebote für Eingliederungshilfeberechtigte und für Pflegeleistungsberechtigte können aber ausnahmsweise auch Sinn machen.
- Eindeutige Vor- und Nachteile von gepoolten Leistungen oder von Modulleistungen gibt es nicht. Es sind unterschiedliche Modelle. Im Grundsatz (siehe § 8 Abs. 2 LRV SGB IX) können Fachleistungen als Individualleistungen dann gepoolt erbracht werden, wenn die Leistungsberechtigten praktisch den gleichen Bedarf haben (z.B. Besuch einer kulturellen Veranstaltung). Und Fachleistungen können dann über… » weiterlesen
- Menschen in besonderen Wohnformen haben künftig die freie Wahl , von wem sie sich die Individualleistungen erbringen lassen. Sie betrifft also auch den Bereich der sozialen Teilhabe und die Angebote der Offenen Hilfen in Anspruch nehmen können.
- Angebote der Offenen Hilfen können als Individualleistungen, gepoolte Individualleistungen und als Modulleistungen vereinbart werden. Dabei ist jedoch die Abgrenzung, wann gepoolte Individualleistungen und wann Modulleistungen die sachgerechte Wahl sind, noch nicht eindeutig und muss sich anhand der Diskussion über konkrete Beispielsfälle noch entwickeln. Die Konstellation, dass im Bereich der… » weiterlesen
- Unterstützungsangebote im Sinne der UStA-VO sind keine Eingliederungshilfeleistungen nach dem SGB IX. Es können aber die genau gleichen Leistungen sowohl Unterstützungsangebote im Sinne der UStA-VO sein als auch Eingliederungshilfeleistungen im Sinne des SGB IX.
Gibt es innerhalb des Basismoduls auch Unterscheidungen nach Hilfebedarf ( z.B. Hilfebedarfsgruppen)
Das vorgegebene Basismodul unterscheidet nicht nach dem Hilfebedarf. Es soll gemäß § 49 Abs. 1 LRV SGB IX die Grund-Bestandteile des alltäglichen selbstbestimmten (Zusammen-)Lebens in der besonderen Wohnform abdecken.- Ob eine Anpassung des Basismoduls oder die Entwicklung einer Variante für Einrichtungen mit 6er-Gruppen erfolgt müsste in der Vertragskommission SGB IX geklärt werden. Bis dahin muss man erforderlichenfalls ein einrichtungsindividuelles Basismodul vereinbaren.
- Sie finden diese Excel-Vorlage sowie weitere Vorlagen der LIGA hier unter "weitere Excel-Vorlagen der LIGA": https://paritaet-bw.de/bundesteilhabegesetz-rahmenvertrag-sgb-ix Bitte verändern Sie die Vorlage NICHT sondern teilen Sie es uns mit, wenn die Vorlage an bestimmten Stellen für Ihre Bedürfnisse nicht passen.
- Für Wohnangebote, auf die das vorgegebene Basismodul nicht passt, muss entweder ein einrichtungsindividuelles Basismodul verhandelt werden oder eine Leistungsvereinbarung ohne Basismodul.
- Die Fachleistungen der Eingliederungshilfe werden gemäß § 123 Abs. 6 SGB IX direkt vom Leistungserbringer gegenüber dem Eingliederungshilfeträger abgerechnet, wobei aber gemäß § 137 Abs. 3 SGB IX ein festgestellter Eigenbeitrag aus Einkommen abzuziehen und direkt gegenüber dem Leistungsempfänger abzurechnen ist.
- Das Regelbedarfstool sowie weitere Hilfestellungen finden Sie unter dem Abschnitt "Kalkulationstools zur Ermittlung von Regelbedarf und Kosten der Unterkunft" hier: https://paritaet-bw.de/bundesteilhabegesetz-rahmenvertrag-sgb-ix
- Der medizinische Bedarf wird entsprechend den Abgrenzungskriterien der §§ 17 "Sachaufwendungen" und 18 "Investitionsaufwendungen" des LRV SGB IX entweder im Fachleistungsstundensatz oder im fachleistungsbezogenen Investitionsbetrag berücksichtigt.